Dokumente und Ausweise
Der Veranstalter der J-Con ist berechtigt und ggf. verpflichtet Ausweiskontrollen durchzuführen. Dies geschieht aus Gründen des Jugendschutzes, des Schutzes vor Missbrauch von Tickets, zur Vermeidung der Erschleichung von Rabatten und ähnlichen Leistungen sowie weiteren Gründen. Wir möchten Sie nachfolgend über alle auf der J-Con anerkannten Dokumente bzw. Ausweise und Pässe informieren.
Ausweisdokumente, welche auf der J-Con akzeptiert werden
Folgende Ausweise und Passdokumente werden auf der J-Con 2018 anerkannt:
- 1) Deutscher Personalausweis
- 2) Deutscher Reisepass
- 3) Ggf. Europäisches Pass- oder Ausweisdokument sofern verständlich und einfach auf Echtheit prüfbar
- 4) Ggf. Internationales Pass- oder Ausweisdokument sofern verständlich und einfach auf Echtheit prüfbar
- 5) Ggf. Deutscher, europäischer oder internationaler Führerschein sofern verständlich und einfach auf Echtheit prüfbar
Die Dokumente der Kategorien 3), 4) und 5) werden nach Möglichkeit akzeptiert bzw. anerkannt. Ein Anspruch auf Anerkennung besteht jedoch nicht.
Kinderausweisdokumente, welche auf der J-Con akzeptiert werden
Der Veranstalter ist verpflichtet, auf die Einhaltung der geltenden Jugendschutzvorschriften zu achten. Daher benötigen auch Kinder ein Ausweisdokument o.ä., aus welchem ihr Name sowie ihr Geburtsdatum ersichtlich wird.
Folgende Kinderausweise oder ähnliche Dokumente werden auf der J-Con 2018 anerkannt:
- 1) Deutscher Kinderausweis
- 2) Deutscher Kinderreisepass
- 3) Ggf. Europäisches Pass- oder Ausweisdokument für Kinder sofern verständlich und einfach auf Echtheit prüfbar
- 4) Ggf. Internationales Pass- oder Ausweisdokument für Kinder sofern verständlich und einfach auf Echtheit prüfbar
- 5) Ggf. Ersatzdokument wie Schülerausweis, Krankenversicherungskarte o.ä. sofern verständlich und einfach auf Echtheit prüfbar
Die Dokumente der Kategorien 3), 4) und 5) werden nach Möglichkeit akzeptiert bzw. anerkannt. Ein Anspruch auf Anerkennung besteht jedoch nicht.
Dokumente im Rahmen des Jugendschutzes
Nachfolgende Dokumente sollen Ihnen einen Überblick über die geltenden Jugendschutzvorschriften geben und Sie weiterhin über diese informieren. Es handelt sich dabei um externe Links.
Infodokumente und Formulare zur "Erziehungsbeauftragung"
Die nachfolgend angebotenen Dokumente sollen Ihnen einen Überblick über die Möglichkeit der "Erziehungsbeauftragung" geben und geeignete Möglichkeiten für diese zur Verfügung stellen.
Wir empfehlen die Verwendung des hier zur Verfügung gestellten Formulars für die Erziehungsbeauftragung, um die Arbeitsabläufe vor Ort zu vereinfachen und zu beschleunigen.Fragen und Probleme
Sollten Sie Fragen oder Bedenken haben, so wenden Sie sich bitte möglichst frühzeitig per E-Mail an Herrn Schuler (marc.schuler@j-con.saarland). Dieser wird nach Möglichkeit auch vor Ort versuchen Ihnen behilflich zu sein sowie etwaig aufkommende Probleme zu lösen.